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KI im Beruf des Architekten

  • Autorenbild: FOLW
    FOLW
  • 24. Jan.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 25. Jan.


KI im Beruf des Architekten und Bauleiters: Welche Regeln und Standards gelten?





Künstliche Intelligenz (KI) hält zunehmend Einzug in die Bau- und Planungsbranche. Architekten und Bauleiter nutzen KI-gestützte Software bereits für Entwurfsoptimierungen, Terminplanung, Kostenprognosen, Mängelerkennung oder Dokumentation auf der Baustelle.Doch mit dem Einsatz von KI entstehen auch rechtliche, technische und berufsethische Fragen: Welche Regeln gelten? Wer haftet? Und welche Standards müssen eingehalten werden?

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den aktuellen Stand.


1. Einsatzbereiche von KI im Architektur- und Bauwesen

KI wird heute vor allem unterstützend eingesetzt, unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Entwurfs- und Variantenplanung (z. B. Generative Design Tools)

  • Kosten- und Massenermittlung

  • Termin- und Bauablaufplanung

  • Mängelerkennung per Bildanalyse

  • Baufortschrittsdokumentation

  • Risiko- und Kollisionsanalysen (BIM + KI)

Wichtig: KI trifft in der Regel keine rechtsverbindlichen Entscheidungen, sondern liefert Vorschläge oder Auswertungen.


2. Rechtlicher Rahmen: Wer trägt die Verantwortung?

Verantwortung bleibt beim Menschen

Nach aktueller Rechtslage gilt: Architekten und Bauleiter bleiben voll verantwortlich für ihre Leistungen, auch wenn KI-Tools eingesetzt werden.

  • KI gilt rechtlich als Werkzeug, nicht als eigenständiger Akteur

  • Entscheidungen müssen fachlich geprüft und freigegeben werden

  • Eine „Delegation der Verantwortung“ an KI ist nicht zulässig


3. Berufsrechtliche Vorgaben für Architekten

Architekten unterliegen den Architektengesetzen der Länder sowie den Berufsordnungen der Architektenkammern. Daraus ergeben sich u. a.:

  • Pflicht zur eigenverantwortlichen Berufsausübung

  • Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik

  • Sorgfalts- und Haftungspflichten gegenüber Bauherrn

Der Einsatz von KI ist zulässig, sofern:

  • Ergebnisse nachvollziehbar sind

  • Fachliche Kontrolle erfolgt

  • Keine Irreführung des Auftraggebers entsteht


4. Technische Standards und Normen

Anerkannte Regeln der Technik

KI-Ergebnisse müssen mit bestehenden Normen vereinbar sein, z. B.:

  • DIN-Normen (z. B. DIN 276, DIN 277)

  • VOB/B und VOB/C

  • HOAI-Leistungsbilder

  • Landesbauordnungen

KI darf diese Regeln nicht ersetzen, sondern nur unterstützen.


BIM und KI

Im BIM-Umfeld gelten zusätzlich:

  • ISO 19650 (Informationsmanagement)

  • Einheitliche Datenstandards

  • Dokumentations- und Nachweispflichten


5. Datenschutz und KI (DSGVO)

Beim Einsatz von KI-Software ist die DSGVO zwingend zu beachten, insbesondere bei:

  • Baustellenfotos (Personen erkennbar)

  • Projekt- und Kundendaten

  • Cloud-basierten KI-Systemen


Wichtige Punkte:

  • Auftragsverarbeitungsverträge mit Softwareanbietern

  • Datenspeicherung innerhalb der EU (oder DSGVO-konform)

  • Zweckbindung und Datensparsamkeit


6. Der EU AI Act: Zukünftige KI-Regulierung

Mit dem EU AI Act (in Einführung) wird KI europaweit reguliert. Für Architekten und Bauleiter bedeutet das:

  • KI-Systeme im Bauwesen gelten meist als „begrenztes Risiko“

  • Transparenzpflichten (KI als solche kenntlich machen)

  • Dokumentations- und Nachvollziehbarkeitspflichten

Hochrisiko-KI (z. B. sicherheitskritische Systeme) unterliegt strengeren Anforderungen – im Bauwesen derzeit eher selten.


7. Haftung und Versicherung

Ein oft unterschätzter Punkt:Berufshaftpflichtversicherungen decken KI-Fehler nicht automatisch ab.

Empfehlungen:

  • Versicherungsvertrag prüfen

  • Einsatz von KI dokumentieren

  • Ergebnisse nachvollziehbar archivieren

  • Keine ungeprüften KI-Ergebnisse weitergeben


8. Fazit: KI ist erlaubt – aber kein Ersatz für Fachverantwortung

Der Einsatz von KI im Beruf des Architekten und Bauleiters ist zulässig, sinnvoll und zukunftsorientiert.Gleichzeitig gilt:

  • Verantwortung bleibt beim Menschen

  • Regeln, Normen und Gesetze behalten volle Gültigkeit

  • KI ist ein Werkzeug, kein Entscheider


Wer KI fachlich kontrolliert, transparent einsetzt und rechtliche Vorgaben beachtet, kann Effizienz und Qualität deutlich steigern – ohne rechtliche Risiken einzugehen.

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