KI im Beruf des Architekten
- FOLW

- 24. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 25. Jan.

KI im Beruf des Architekten und Bauleiters: Welche Regeln und Standards gelten?
Künstliche Intelligenz (KI) hält zunehmend Einzug in die Bau- und Planungsbranche. Architekten und Bauleiter nutzen KI-gestützte Software bereits für Entwurfsoptimierungen, Terminplanung, Kostenprognosen, Mängelerkennung oder Dokumentation auf der Baustelle.Doch mit dem Einsatz von KI entstehen auch rechtliche, technische und berufsethische Fragen: Welche Regeln gelten? Wer haftet? Und welche Standards müssen eingehalten werden?
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den aktuellen Stand.
1. Einsatzbereiche von KI im Architektur- und Bauwesen
KI wird heute vor allem unterstützend eingesetzt, unter anderem in folgenden Bereichen:
Entwurfs- und Variantenplanung (z. B. Generative Design Tools)
Kosten- und Massenermittlung
Termin- und Bauablaufplanung
Mängelerkennung per Bildanalyse
Baufortschrittsdokumentation
Risiko- und Kollisionsanalysen (BIM + KI)
Wichtig: KI trifft in der Regel keine rechtsverbindlichen Entscheidungen, sondern liefert Vorschläge oder Auswertungen.
2. Rechtlicher Rahmen: Wer trägt die Verantwortung?
Verantwortung bleibt beim Menschen
Nach aktueller Rechtslage gilt: Architekten und Bauleiter bleiben voll verantwortlich für ihre Leistungen, auch wenn KI-Tools eingesetzt werden.
KI gilt rechtlich als Werkzeug, nicht als eigenständiger Akteur
Entscheidungen müssen fachlich geprüft und freigegeben werden
Eine „Delegation der Verantwortung“ an KI ist nicht zulässig
3. Berufsrechtliche Vorgaben für Architekten
Architekten unterliegen den Architektengesetzen der Länder sowie den Berufsordnungen der Architektenkammern. Daraus ergeben sich u. a.:
Pflicht zur eigenverantwortlichen Berufsausübung
Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik
Sorgfalts- und Haftungspflichten gegenüber Bauherrn
Der Einsatz von KI ist zulässig, sofern:
Ergebnisse nachvollziehbar sind
Fachliche Kontrolle erfolgt
Keine Irreführung des Auftraggebers entsteht
4. Technische Standards und Normen
Anerkannte Regeln der Technik
KI-Ergebnisse müssen mit bestehenden Normen vereinbar sein, z. B.:
DIN-Normen (z. B. DIN 276, DIN 277)
VOB/B und VOB/C
HOAI-Leistungsbilder
Landesbauordnungen
KI darf diese Regeln nicht ersetzen, sondern nur unterstützen.
BIM und KI
Im BIM-Umfeld gelten zusätzlich:
ISO 19650 (Informationsmanagement)
Einheitliche Datenstandards
Dokumentations- und Nachweispflichten
5. Datenschutz und KI (DSGVO)
Beim Einsatz von KI-Software ist die DSGVO zwingend zu beachten, insbesondere bei:
Baustellenfotos (Personen erkennbar)
Projekt- und Kundendaten
Cloud-basierten KI-Systemen
Wichtige Punkte:
Auftragsverarbeitungsverträge mit Softwareanbietern
Datenspeicherung innerhalb der EU (oder DSGVO-konform)
Zweckbindung und Datensparsamkeit
6. Der EU AI Act: Zukünftige KI-Regulierung
Mit dem EU AI Act (in Einführung) wird KI europaweit reguliert. Für Architekten und Bauleiter bedeutet das:
KI-Systeme im Bauwesen gelten meist als „begrenztes Risiko“
Transparenzpflichten (KI als solche kenntlich machen)
Dokumentations- und Nachvollziehbarkeitspflichten
Hochrisiko-KI (z. B. sicherheitskritische Systeme) unterliegt strengeren Anforderungen – im Bauwesen derzeit eher selten.
7. Haftung und Versicherung
Ein oft unterschätzter Punkt:Berufshaftpflichtversicherungen decken KI-Fehler nicht automatisch ab.
Empfehlungen:
Versicherungsvertrag prüfen
Einsatz von KI dokumentieren
Ergebnisse nachvollziehbar archivieren
Keine ungeprüften KI-Ergebnisse weitergeben
8. Fazit: KI ist erlaubt – aber kein Ersatz für Fachverantwortung
Der Einsatz von KI im Beruf des Architekten und Bauleiters ist zulässig, sinnvoll und zukunftsorientiert.Gleichzeitig gilt:
Verantwortung bleibt beim Menschen
Regeln, Normen und Gesetze behalten volle Gültigkeit
KI ist ein Werkzeug, kein Entscheider
Wer KI fachlich kontrolliert, transparent einsetzt und rechtliche Vorgaben beachtet, kann Effizienz und Qualität deutlich steigern – ohne rechtliche Risiken einzugehen.
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